Allgemeine Verwaltung

  • Festlegung der Kompetenzen zwischen den Wohnungseigentümern und der Hausverwaltung
  • Verkehr mit Behörden und Vertragspartner
  • Vertretung der Auftraggeber vor Verwaltungs- und sonstigen Behörden.
  • Überwachung von Dienstleistern wie der Hausreinigung
  • Stammdatenverwaltung
  • Abschluss von Wartungs- und Betreuungsverträgen nach Rücksprache mit den Wohnungseigentümern
  • Abwicklung von Versicherungsschäden
  • Betriebskosten-Management
  • Organisation der Hausbetreuung
  • Vorbereitung sowie Einberufung und Durchführung von WE-Versammlungen
  • Beschlussfassung über anstehende Themen
  • Aushang
  • Fristenkontrolle
  • Beschlussfassung über hierfür vorbereitete Themen im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes
  • Verwaltung der Rücklage
  • rechtzeitige Übermittlung der Vorausschau (Wirtschaftsplan) für das nächste Wirtschaftsjahr
  • Beratung in allen Belangen die ordentliche Verwaltung im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes betreffend, außer juristischen Teil
  • Beratung der Eigentümer über Maßnahmen und Schritte soweit gesetzlich zulässig
  • Überwachung von Fristen
  • Vertretung der Eigentümer vor Behörden und Wahrnehmung von Terminen der Baubehörde, soweit es sich um Angelegenheiten der ordentlichen Verwaltung handelt.
  • Tätigwerden bei Verstößen gegen die Hausordnung.