- Festlegung der Kompetenzen zwischen den Wohnungseigentümern und der Hausverwaltung
- Verkehr mit Behörden und Vertragspartner
- Vertretung der Auftraggeber vor Verwaltungs- und sonstigen Behörden.
- Überwachung von Dienstleistern wie der Hausreinigung
- Stammdatenverwaltung
- Abschluss von Wartungs- und Betreuungsverträgen nach Rücksprache mit den Wohnungseigentümern
- Abwicklung von Versicherungsschäden
- Betriebskosten-Management
- Organisation der Hausbetreuung
- Vorbereitung sowie Einberufung und Durchführung von WE-Versammlungen
- Beschlussfassung über anstehende Themen
- Aushang
- Fristenkontrolle
- Beschlussfassung über hierfür vorbereitete Themen im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes
- Verwaltung der Rücklage
- rechtzeitige Übermittlung der Vorausschau (Wirtschaftsplan) für das nächste Wirtschaftsjahr
- Beratung in allen Belangen die ordentliche Verwaltung im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes betreffend, außer juristischen Teil
- Beratung der Eigentümer über Maßnahmen und Schritte soweit gesetzlich zulässig
- Überwachung von Fristen
- Vertretung der Eigentümer vor Behörden und Wahrnehmung von Terminen der Baubehörde, soweit es sich um Angelegenheiten der ordentlichen Verwaltung handelt.
- Tätigwerden bei Verstößen gegen die Hausordnung.