- Ausarbeiten der Grundlagen für die Verrechnung auf Basis gesetzlicher Bestimmungen und sonstiger Verteilungsschlüssel
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Führung von Treuhandkonten
- Einrichtung und Führung objektbezogener Buchhaltung
- Datenerfassung, Datenpflege
- Überwachung Zahlungsverpflichtungen der Eigentümer (Mahnwesen)
- Prüfung der Eingangsrechnungen
- Erstellen der Betriebskostenabrechnung
- Erstellen der Rücklagenabrechnung
- Erstellen der Darlehensabrechnung (falls vorhanden)
- Übermittlung der monatlichen, quartals- oder Jahres-Umatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt
- Planung von Sonderumlagen für außerordentliche Maßnahmen